Die Ausrichtung der Vereinten Nationen ergibt sich aus ihrer Menschenrechtserklärung
Im Hinblick darauf ist die übliche „demokratische“ Organisation reformbedürftig
20.01.2023 (31.10.2020)
Zu Klarheit und zu Reformen, die für friedliches Zusammenleben sorgen, kann die Betrachtung der inhaltlichen Ausrichtung der Arbeit der Vereinten Nationen beitragen. Diese Ausrichtung wurde in ihrer „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (1948) dargestellt. Allen Artikeln dieser Erklärung liegt das in ihrer Präambel dargestellte, der kausal-finalen Logik der international anerkannten und kultivierten Naturwissenschaftlichkeit entsprechende, funktional-verstehende und erklärende Denken und Vorgehen zugrunde, das Bewertungen und Beurteilungen nicht vornimmt und vorsieht. Hier ist es üblich, Einschätzungen stets als Annahmen, Vermutungen, ausdrücklich als Hypothesen oder Theorien, zu kennzeichnen – als etwas, was gründlicher Überprüfung und Bestätigung bedarf. Um als zuverlässig abgesichert, als gültig und wahr anerkannt zu werden, sind auf Tatsachen (Daten) beruhende, von anderen Personen überprüfbare, auch diese überzeugende, Belege notwendig.
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