Die Beziehung Deutschlands zur UN-Vision
von weltweiter Gerechtigkeit und friedfertiger Zusammenarbeit
28.12.2018
Inhalt
In Zentraleuropa, und in dessen Mitte, den heute deutschsprachigen Gebieten, kam es spätestens seit Cäsars Gallischem Krieg bis heute nahezu ununterbrochen zu kriegerischen Auseinandersetzungen um Vorherrschaft. Um hier die Lebensbedingungen erträglicher und menschenwürdiger zu gestalten, trugen herausragend gebildete Persönlichkeiten immer wieder zu wertvollen Erkenntnissen, Handlungen und Reformen bei. Diese setzten sich mehr oder weniger ausdrücklich und offensiv im Sinne der Verwirklichung UN-Vision und der Unantastbarkeit der menschlichen Würde ein, für den Schutz der Menschenrechte.
Doch unter dem Einfluss der Regierungen der USA und der zentraleuropäischen Staatsrechtstradition handelten die Bundesregierungen seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 ihren offiziellen Willensbekundungen zuwider, indem sie das Allgemeinwohl- und Menschenrechtskonzept, das der Charta der Vereinten Nationen zugrunde liegt, nur äußerst unzulänglich praktisch verwirklichten. Denn als zu dominant erweist sich bis heute noch der Irrglaube, es sei möglich und lohnend, eigenes Wohl über Vormachtstellungen auf Kosten des Wohles anderer zu verfolgen und zu erreichen. Vielfach wird nicht berücksichtigt, dass diese Strategie selbstmörderische Folgen als Nebenwirkungen mit sich bringen kann: gravierende Umweltzerstörungen, Ausbeutungen natürlicher Ressourcen, mangelhafte Versorgung mit Lebensnotwendigem, Krankheitsepidemien, verdeckte Formen der Kriegsführung, klimatische Veränderungen und allseitig kaum noch zu bewältigende Aufgabenüberforderungen, etwa in Form weltweiter Migrationsentwicklungen.
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