Die rechtlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Welt-Rechtsordnung
11.08.2013
Inhalt
Zusammenfassung/Abstract
Einleitung: Konsensbewusstsein als Basis internationalen Zusammenlebens. Der Weg von der Gründung der Paneuropa-Union zur freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung im Global Village.
1. Die Funktion der Grundrechte und des Grundgesetzes
1.1 Die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht
1.2 Politische Regulationsverfahren
1.3 Grundrechtseinschränkungen
1.4 Das Grundrecht auf Eigentum
1.5 Die Systematik des deutschen Rechtswesens
2. Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen
2.1 Worum geht es bei den Grund- und Menschenrechten?
2.1.1 Die historisch-politische Sichtweise seit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung
2.1.2. Die psychologische Sichtweise: Menschlichkeit als Basis der Grundrechte
2.1.3. Die spirituell-visionäre Sichtweise von Leonardo Boff: Eine große Familie
2.2. Die Menschen und Grundrechte als vor-juristische Tatbestände
2.2.1 Mythologische Geschichten bilden den Anlass zu religiösen Kultur-Kämpfen
2.2.2.1 Die Geschichte von Adam und Eva
2.2.2.2 Der „Gotteskomplex“ von Schriftgelehrten und Juristen
2.2.2.3 Die katholische Morallehre hatte ein negatives Bild vom Menschen
2.2.2.4 Das Menschenbild des traditionellen deutschen Staats- und Strafrechts
2.2.2.5 Die Zweckmäßigkeit von Strafen gehört auf den Prüfstand
2.2.2.6 Schadensminimierung sollte überall das oberste Prinzip sein
2.2.2.7 Die Zeit der Aufklärung von Aberglauben und Irrlehren ist noch nicht vorüber
2.2.3. Die Voraussetzungen der Verwirklichung der Menschenrechte
2.3. Die Menschen- und Grundrechte als juristische Tatbestände
2.3.1 Die allgemeine Bedeutung der elementaren Grundrechte
2.3.2. Die Grundrechte dienen dem Schutz vor staatlichem Machtmissbrauch
2.3.3. Die Achtung der Grundrechte geht mit anspruchsvollen Herausforderungen einher
2.3.4. Missachtungen der Grundrechte als Ursache von Schädigungen und existenzieller Gefährdung
2.3.5. Die Beiträge des Physikers Carl-Friedrich von Weizsäcker zur Anerkennung der Menschenrechte
2.3.6. Die Menschen- und Grundrechte definieren eine Rechtsordnung für friedliches Zusammenleben
2.3.7. Das Subsidiaritätsprinzip achtet die Würde und die Kompetenzen mündiger Bürger
2.3.8. Eine einheitliche globale Rechtsordnung kann Weltkriegsgefahren vorbeugen
2.3.9. Positionen, die dem Grundgesetz und den Menschenrechten nicht entsprechen
2.3.9.1. Die territoriale Herrschaftsposition
2.3.9.2. Die diktatorische Herrschaftsposition
2.4. Die Grundrechte als Kriterium politischer und juristischer Regelungsverfahren
2.4.1. Die Grundrechte dienen dem Rechtsschutz gegenüber dem Gesetzgeber
2.4.2. In Deutschland herrscht enorme Rechtsunsicherheit
2.4.3. Roman Herzog thematisierte die „deutsche Regulierungswut“
2.4.4. Die Aktivitäten von Roman Herzog trugen zur Gründung von IMGE bei
2.4.5. Wenn „Qualitätsmanagement“ qualitative Einbußen bewirkt
2.5 Wissenschaftliche Grundlagen und Fragestellungen
2.5.1 Naturgesetze, Naturwissenschaft und die Fragestellungen der Psychologie
2.5.2 Geschichtliche Grundlagen der heutigen naturwissenschaftlichen Psychologie
2.5.3 Fragestellungen experimentell-naturwissenschaftlicher psychologischer und sozialwissenschaftlicher Forschung
2.5.1. Erkenntnis-Wissenschaft: Grundlagenforschung zum Wohle des Menschen unter Beachtung der natürlichen Gegebenheiten und Erfordernisse
2.5.2. Manipulierender Erkenntnis-Missbrauch und Kriegsführungs-Psychologie
2.5.3. Auschwitz sollte sich nie wiederholen… doch nichts wiederholt sich in identischen Formen
3. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zwischen dem Anspruch des Grundgesetzes und der Wirklichkeit
3.1 Der Anspruch
3.2 Warum die Wirklichkeit hinter dem Anspruch zurückbleibt
3.3 Was wissen wir über die Wirklichkeit in den Schulen?
3.4 Ursachen und Auswege
3.5 Ein günstiges Mittel zu optimaler Auftragserfüllung
Recht wird als Regulationsverfahren für menschliches Handeln mit dem Ziel der Sicherung menschlichen Lebens und menschlicher Unversehrtheit im umfassenden politisch-geschichtlichen Entwicklungszusammenhang betrachtet. Im Kontext der Globalisierung bedarf es heute einer weltweit einheitlichen Rechtsordnung, nicht nur einer europäischen. Wesentliche praktische Schritte sind dazu seit dem Zweiten Weltkrieg bei der Verankerung der Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und über weltweite staatsrechtlich verbindliche Anerkennungen der Menschen- und Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen erfolgt. Deren Bedeutung und praktische Funktion sind noch zu wenig herausgestellt und bekannt gemacht worden. Diese werden darum hier in möglichst allgemeinverständlicher Form verdeutlicht. Um ihren Nutzen offensichtlich erkennbar werden zu lassen, geschieht dies in konkreten Bezügen zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung wesentlicher Rechtsprinzipien und verzichtet auf allzu spezifische und detaillierte Ausführungen.
Roman Herzog hatte 1997 in seiner „Ruck-Rede“ betont: „Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.“ Auf die Defizite hatte einige Monate nach dieser Rede der Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis hingewiesen:
„Verfassungsfragen sind hierzulande [...] – ganz im Gegensatz zu England, Frankreich und Italien – keine Themen, die die „öffentliche Meinung“ interessieren. Da herrscht dumpfe Verdrossenheit, und die Zahl der Journalisten, die mit Kompetenz Verfassungsfragen aufwerfen können, ist klein. Die einschlägigen Wissenschaften tragen das Grundgesetz wie eine Monstranz vor sich her. [...] Die parlamentarische Demokratie, mit ihrer Mitte in einem lebendigen Parlament, ist durch die Machterwerbs- und Machterhaltungsinstitutionen des Parteienstaates überwuchert und verschlissen worden.“
Herzogs und Hennis‘ Aussagen ernst nehmend wurde vom Autor der vorliegenden Arbeit zur Förderung der praktischen Umsetzung das „Psychologische Institut für Menschenrechte, Gesundheit und Entwicklung gemeinnützige GmbH“ gegründet. Dazu wurde unter anderem die Internetseite www.grundgesetz-verwirklichen.de eingerichtet.
Vorhandene Erkenntnisse lassen sich erst umsetzen, nachdem diese hinreichend bekannt gemacht und verstanden worden sind. Dazu sind geeignete Maßnahmen zur Bildungsförderung Voraussetzung. Hier zeigen sich gravierende Defizite, denn die juristischen Ausbildungs- und Forschungsbemühungen orientieren sich generell stärker an den jeweils bestehenden nationalstaatlichen Rechtsvorschriften sowie deren Tradition als an der Entwicklung und Vermittlung derjenigen Regulationsverfahren, die optimale Problemlösungen gewährleisten können angesichts der Herausforderungen, die im „global village“ bewältigen sind.
Hervorragende Juristen wie etwa Roman Herzog, Robert Badinter und Alain Supiot sehen diese Aufgabe und wenden sich ihr engagiert zu. Doch ihre Bemühungen können nicht fruchtbar werden, so lange sowohl im Kreis der Juristen als auch in der allgemeinen Öffentlichkeit zu wenig Interesse und Verständnis dafür geweckt worden ist. Dann scheitern Entwürfe für eine europäische Verfassung an unzureichender Akzeptanz, so wie beim 2004 unterzeichneten, aber dann nicht in Kraft getretenen Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE).
Tatsächlich brauchen wir angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung nicht nur eine Verfassung für Europa, sondern zugleich eine einheitliche Rechtsordnung für alle Länder der Erde, um die Gegebenheiten auf dem Wirtschaftsmarkt zweckmäßig regeln zu können. Hier stehen wir vor komplexen Aufgaben, die viel mehr erfordern als nur rein juristischen Sachverstand.
Der Entwicklung und Verbreitung (Publikation) des dazu erforderlichen Knowhow dient das genannte Institut. Textbeiträge seines Gründers und Direktors wurden zur vorliegenden Arbeit zusammengestellt. Damit sollen nicht nur Juristen zu konstruktivem zukunftsträchtigem Handeln angeregt werden, sondern alle Menschen, die erkannt haben, dass wir angesichts der Globalisierung weiter als bisher über unseren vertrauten geographischen und fachlichen Tellerrand hinausblicken lernen müssen.
Das ist eine Informationsseite von IMGE - Psychologisches Institut für Menschenrechte, Gesundheit und Entwicklung gGmbH.
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