Notwendig ist eine Totalreform des Gesundheitswesens
Optimale Gesundheitsförderung gelingt über eine universelle Herangehensweise
03.08.2021 (20.07.2018)
Inhalt:
Überblick/Zusammenfassung
1. Überforderung ergibt sich aus unzweckmäßiger Arbeitsorganisation
2. Überforderungen von Behandlern und Verwaltern schädigen die Beitragszahler
2.1 Im Blick auf IT-Technologien sind Vor- und Nachteile abzuwägen
3. Gesundheitlicher Sachverstand erfordert die Beachtung des Grundgesetzes und der Menschenrechte
4. Gesundheitsförderung sollte das Konzept der Weltgesundheitsorganisation WHO beachten
5. Förderung von Knowhow und personaler Reife ist grundlegend für gesundheitliche Dienstleistung
6. Gesundheitsbezogene Leistungen sollten nicht profitfixierten Unternehmen überlassen werden
7. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind nötig, um die Arbeitsmotivation zu fördern
8. Befunde einer Befragung: Ärzte leiden unter Stressbelastung und zu wenig Zeit für Patienten.
9. Sachkenntnis und Vertrautheit mit naturwissenschaftlichen Methoden sind erforderlich, um von subjektive Eindrücken zu verlässlichen Befunden zu gelangen
9.1 Die Ressourcen-basierte konstruktive (psycho)therapeutische Orientierung
10. Die Nachkriegsbedingungen präg(t)en die rechtlichen und organisatorischen Eigenarten des heutigen deutschen Gesundheitssystems
10.1 Die heutigen Regelungen entsprechen noch dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung(en) nach dem Zweiten Weltkrieg
10.1.1 Die Organisationskonstruktion der Kassenärztlichen Vereinigungen
10.1.2 Auswirkungen der KV-Organisation auf das psychotherapeutische Arbeiten
10.1.2.1 Die Vertragsbindungen der Behandler erschweren die Beantragung von Langzeittherapie
10.1.2.2 Therapeuten, Fachkundeprüfer und Gutachter benötigen nachgewiesene Fachkunde
10.1.2.3 Gutachtertätigkeit erfordert Kompetenzen zu objektiviertem Vorgehen und Urteilen
10.1.2.4 Vertragsbindungen erweisen sich zur Wahrung von Besitzständen als nützlich
10.1.2.5 Der Psychotherapiebedarf und -markt erfordert eine zweckmäßige Regulation
10.2 Die Psychotherapie-Richtlinien sind revisionsbedürftig
10.3 Das Gutachterverfahren dient noch zu wenig der Qualitätssicherung
10.4. Das Gutachterverfahren kann den Verfassungsschutz unterstützen
10.5 Das Gutachterverfahren sollte durch Supervision ersetzt werden
10.6. Psychotherapeutische Leistungen sollten ohne das bisherige Antragsverfahren gewährt werden
Informationen zum Autor
Dieser Beitrag enthält Überlegungen zur Reform des Gesundheitswesens. Diese kamen zustande anhand eines langjährigen intensiven Meinungsaustauschs mit Kollegen aus unterschiedlichen Fachrichtungen und mit Gutachtern innerhalb des KV-Systems. Dabei werden die Positionen der Schulmedizin, der Naturheilverfahren sowie der Psychotherapie-Angebote (KV-Richtlinienverfahren sowie von der KV ausdrücklich nicht zugelassene Psychotherapie-Ansätze) berücksichtigt, ferner Unterschiede in der Wertorientierung (Kostenübernahme) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kranken-versicherungen. Einbezogen werden ökonomische sowie gesundheitswissenschaftliche Gesichtspunkte, Datenerhebungs- und Forschungsmethoden, medizingeschichtliche Entwicklungen und juristische Regelungen, auch die internationale Perspektive der Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation WHO und der UNESCO.
Aus deren exakt-naturwissenschaftlich fundierter funktionaler Sicht kommt der Bildungs-und Sozialpolitik, der sozialen Gerechtigkeit und der friedfertigen Konfliktregelung im Bezug auf das Allgemeinwohl, die Lebensqualität, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung Ausschlag gebende Bedeutung zu. Deren Sicht stimmt sehr weitgehend überein mit traditionellen sozialdemokratischen Positionen: In herausragender Weise hatte sich die sozial-liberale Regierungskoalition unter Willy Brandt als Bundeskanzler und Walter Scheel als Bundespräsident an diesen Qualitätsmanagement-Kriterien orientiert.
Der Beitrag enthält reichhaltige Anregungen zu Reformmaßnahmen und Strategien, die mit möglichst geringem (Kosten-)Aufwand in optimaler Weise die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Bevölkerung sowie der im Gesundheitssystem Berufstätigen nachhaltig fördern.
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