Zum Umgang mit Flüchtlingen und Asylanten

Zum Umgang mit Flüchtlingen und Asylanten
Die deutsche Politik im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftswirklichkeit und Verfassungsansprüchen.

Ein Beitrag anläßlich des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 von Didymus N. Leo
27.04.1999

Die Art des Umgangs mit Flüchtlingen, Asylanten und Mitbürgern ausländischer Herkunft entwickelt sich immer mehr zum Eckstein für die Frage, in welcher Art von Gesellschaft wir leben wollen. Der Umgang mit solchen Menschen kann rechtmäßig erfolgen oder nicht – über das, was im konkreten Fall rechtmäßig ist, hat im Zweifel letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht zu befinden. Wie es in solchen Fällen entscheidet, hängt davon ab, was hierzulande unter Rechtsstaatlichkeit verstanden wird. Diesbezüglich konkurrieren seit der Verabschiedung des Grundgesetzes zwei Versionen von Rechtsstaatlichkeit miteinander – die preußisch-wilhelminisch-nationalsozialistische Tradition, die das deutsche Rechtswesen immer noch prägt und die freiheitlich-demokratische Form, die es seit etwa 50 Jahren als Anspruch des Grundgesetzes mit inhaltlicher Substanz zu füllen gilt. Da mit den genannten Personengruppen in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft zum Teil anders verfahren wird als in Deutschland, haben sich außerdem in Zweifelsfällen auch die Gerichte der EU mit der Gewährleistung von Gerechtigkeit zu befassen – soweit innerhalb Deutschlands keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.

Inhalt
1. Wir brauchen einen neuen Gesellschaftsvertrag zugunsten der Zukunft
2. Die Rechtsbeziehung zwischen Staatsinstanzen, Kirche und Bürgern: Das Verhalten eines Berliner Innensenators bei der Abschiebung von Flüchtlingen als Beispielfall
2.1. Juristische Fragen lassen sich gebiets-hoheitlich und objektiv-sachlich entscheiden
2.2. Die Entscheidung für oder gegen die Abschiebung von Flüchtlingen ist eine Frage der Einsicht in Notwendigkeiten
2.3. Was zum Schutz der Würde des Menschen erforderlich ist, das kann und darf ein Innensenator nicht willkürlich allein entscheiden
3. In Deutschland sind spezifische Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der verfassungsmäßigen Ansprüche zu berücksichtigen
4. Die Grund- und Menschenrechte beruhen auf seit Jahrtausenden bekannten Soziallehren
5. Die Verwirklichung der Menschenrechte setzt ein angemessenes Bildungs- und Rechtssystem voraus
5.1. Freiheitlich-demokratische Gesellschaften erfordern weitergehende Bildungsvorausetzungen als traditionell-standesstaatliche Gesellschaften
5.2. Die naturwissenschaftliche (Aus-)Bildung wird noch nicht hinreichend gefördert
5.3. Die Globalisierung erfordert den Übergang von der traditionellen nationalökonomischen Staatswirtschaftslenkung zu fairer Weltmarktwirtschaft
5.4. Der Verwirklichung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen noch traditionelle außenpolitische Bündnisverpflichtungen entgegen
5.5. Die deutsche Kriegsgeschichte begründete ein Bildungs- und Rechtssystem, das Besitzstandsdenken begünstigte
6. Gesetze sind von ihrem Ursprung und Sinn her Mittel der Erziehung
7. Hitler’s Regime perfektionierte die Erziehungsfunktion des Staates in totalitärer Form
8. Psychotherapeutische Erkenntnisse liefern nützliche Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Probleme
9. Zugunsten kollegialer Kooperation zwischen staatlichen Instanzen und Bürgern sind noch erhebliche Defizite zu überwinden
9.1. Vertragsrechtliche Regelungen fördern die Identifikation der Bürger mit dem gemeinsamen Ganzen
9.2. Argumentiert der Innensenator im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
9.3. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung kann erst funktionsfähig werden, wenn allgemein bekannt wird, was es damit auf sich hat
9.4. Welches Staats- und Rechtsverständnis soll in Deutschland zukünftig herrschen?
10. Der übliche Umgang mit Recht und Ordnung bedarf der Korrektur
10.1. Wie läßt sich ein menschenwürdiger Umgang mit Flüchtlingen und Ausländern erreichen? Es gibt eine einfache Lösung für Schönbohm‘s Loyalitätskonflikt
10.2. Ungerechte Gesetze begünstigen Anarchie und totalitäres Vorgehen
10.3. Mißstände lassen sich anhand bewährter Methoden vermeiden und überwinden
11. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung definiert eine kollegiale Selbstbestimmungs- und Selbstverwaltungs-Ordnung
12. Wozu lernt, arbeitet und lebt der Mensch in der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft?
12.1. Einige Gedanken zum Geld und zu seiner Funktion im Rahmen des Kalten Krieges
12.2. Einige Gedanken zur Entwicklung von Gesellschaften
12.3. Einige Gedanken zu Wertorientierungen
12.4. Einige Gedanken zur Gesundheit
12.5. Einige Gedanken zum Sinn des Lebens
13. Eine Übersicht über die geschichtliche Entwicklung der Grundformen des Zusammenlebens

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Die erste Veröffentlichung zu dem Themenkreis dieser Website:

Die besten Jahre liegen noch vor uns

  • Erscheinung März 2017: "Die besten Jahre liegen noch vor uns. Die Menschenrechte als Basis weltweiter Gerechtigkeit und friedlicher Zusammenarbeit im Sinne der Vereinten Nationen." - Vorstellung des Buches von Dr. Thomas Kahl auf der Leipziger Buchmesse am 25.03.2017.
  • Skript des Vortrags vom 25.03.2017: Die besten Jahre liegen noch vor uns. Der Weg zu einer friedliebenden Gesellschaft - über Maßnahmen und Reformen hin zu einer besseren Zukunft.
  • Auch als E-Book verfügbar.
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