Die Bedeutung der Menschenrechte aus der Sicht der Vereinten Nationen und des Grundgesetzes
Dringend erforderlich ist eine angemessene Menschenrechtsbildung
19.06.2020 (15.12.2019)
Weit verbreitet wurde die Auffassung, dass der Sinn und Zweck der Menschenrechte in erster Linie drin bestehe, Abwehrrechte der Bürger gegenüber staatlichen Eingriffen in ihre Handlungsfreiheiten zu definieren sowie Verpflichtungen, die staatliche Instanzen gegenüber Menschen zu erfüllen haben. Demgegenüber ist zu betonen, dass die Menschenrechte nicht nur zur Regelung der Beziehung zwischen staatlichen Instanzen und Menschen formuliert worden sind. Die Menschenrechte beziehen sich ausdrücklich auch, ja sogar vorrangig, auf den privaten, persönlichen Umgang aller Bürger miteinander.
Inhalt
1. Die Menschenrechte beruhen auf vorstaatlichem, theonomem Naturrecht
2. Der Bezug der Menschenrechte zur staatlichen Organisation
3. Die Missachtung der Menschenrechte – und wie sich diese überwinden lässt
4. Über Bildungsreformen gelingt verständnisvoller Umgang mit kulturellen Unterschieden
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